Sehtest
Eine optimale Sehkraft ist natürlich ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit im Straßenverkehr – daher schreibt der Gesetzgeber zur Beantragung des Führerscheines einen Sehtest vor.
Wir sind anerkannte Sehtester nach §67 der Führerscheinverordnung und können mit unserem Sehtestgerät einen Test direkt in Verbindung mit dem Erste Hilfe Kurs durchführen.
So funktioniert es - Ihre Sehkraft wird an einem speziellen Gerät mit Hilfe der sogenannten „Landoltringe“ getestet. Diese Ringe sind an einem Punkt geöffnet, wobei Sie erkennen müssen, wo sich diese Öffnung befindet. Gemessen wird dabei Ihre Sehleistung, der Visus. Ihre Sehkraft muss, je Auge, mindestens 0,7 betragen, damit der Sehtest für den Führerschein als bestanden gilt. Erreichen Sie den Visus von 0,7 auf einem Auge nicht, ist der Test nicht bestanden. Die Fahrerlaubnis kann dann erst nach einem zusätzlichen Gutachten durch einen Augenarzt erteilt werden.
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